Leistungskontrolle

ist die Überprüfung einer Leistung. Studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen sind Leistungsnachweise, die in einem Studium in einer überwachten Prüfung zu erbringen sind. § 5 a IV DRiG sah von etwa 1985 bis 1993 eine solche L. für das rechtswissenschaftliche Studium vor, um eine sachgerechte Ausbildung abzusichern, scheiterte aber an Kollusion. Lit.: Köbler, G., Die Anfängerübung, 7. A. 1995




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