Leitsatz

Zusammenfassung der wesentlichen Rechtsausführungen einer gerichtlichen Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung in möglichst einem Satz, jedenfalls in gedrängter Kürze. L. wird i.d. R. vom Gericht selbst formuliert.

ist der aus dem Inhalt einer Entscheidung eines Gerichts entnommene, deren wesentlichen Kern enthaltende Satz. Er ist in Veröffentlichungen von Entscheidungen diesen vielfach vorangestellt. Er hat rechtlich jedenfalls keine größere Wirkung als die Entscheidung selbst, dient praktisch aber vielfach als Richtschnur für die ändern, meist unteren Gerichte. Lit.: Leitsatzkartei des deutschen Rechts auf CD-ROM Sonderausgabe nur für Studenten und Rechtsreferendare, 2000




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