Sonderausgabe

(§§ 10 ff. EStG) ist die besondere Ausgabe, die auf Antrag des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der Einkommensteuer vom Gesamtbetrag der Einkünfte in unbeschränkter (z. B. Kirchensteuer) oder beschränkter Höhe (z.B. Beiträge für Bausparkassen, Spenden) abgezogen wird, weil sie ihn besonders belastet. Lit.: Laux, HVorsorgeaufwendungen und Altersvor- sorgebeiträge 2002




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