Lesung

Beratung eines Gesetzentwurfs im Parlament. Erfolgt i. d. R. dreimal. Die erste L. dient einer grundsätzlichen Aussprache und endet meist ohne Abstimmung mit der Überweisung an einen Ausschuß. In der zweiten L. findet eine Beratung der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs statt. In der dritten L. wird nochmals über Grundzüge und Einzelheiten sowie die Änderungsanträge beraten und abschließend abgestimmt (Verabschiedung).

ist allgemein das Betrachten und Erkennen des Sinnes von Schriftzeichen und im Verfassungsrecht (§§ 78 ff. GeschOBT) die Beratung eines Gesetzentwurfs im Parlament. Diese erfolgt grundsätzlich dreifach. In der ersten L. werden die Grundsätze der Gesetzesvorlage besprochen. In der nach Abschluss der Ausschussberatungen stattfindenden zweiten L. wird über einzelne Bestimmungen beraten. In der abschließenden dritten L. wird nochmals über Grundzüge und Einzelheiten sowie die diesbezüglichen Abänderungsanträge beraten und dann abgestimmt.

(eines Gesetzes) Gesetzgebungsverfahren.




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