(lat.), freies Ermessen.
Vorheriger Fachbegriff: Liberationswirkung | Nächster Fachbegriff: liberum veto
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Zwischengewinn | Mitwirkungspflichten | Mitwirkung des Gefangenen
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net