mangelhafte Dienstaufsicht Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist die mangelhafte Dienstaufsicht ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§ 41 WStG).
Weitere Begriffe : Dienstverpflichtungen | Definitivbesteuerung | erhebliche Gefahr |
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