Manuskript

(lat. Handschrift), die hand- oder maschinenschriftliche Abfassung eines Werkes der Literatur oder Tonkunst. Der Verleger ist, wenn ein Verlagsvertragsverhältnis besteht, verpflichtet, das M. nach seiner Vervielfältigung dem Verfasser zurückzugeben, § 27 Verlagsgesetz.




Vorheriger Fachbegriff: Mantelzession | Nächster Fachbegriff: Manzipation


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen