Mantelzession

Vertrag, in dem sich die eine Partei verpflichtet, der anderen Partei (als Kreditsicherheit) laufend Forderungen abzutreten (Abtretung), wobei deren Gesamtbetrag jederzeit mindestens eine bestimmte Deckungsgrenze zu erreichen hat. Die Mantelzession bewirkt noch keinen Übergang der Forderungen, sondern begründet lediglich die schuldrechtliche Verpflichtung zur Vornahme künftiger Sicherungsabtretungen.

Durch eine M. verpflichtet sich ein (Darlehens-)Schuldner, stets Forderungen aus seinem Geschäftsbetrieb in einem bestimmten Umfang zur Sicherung des Gläubigers abzutreten.




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