Markscheider der im bergbaulichen Vermessungsdienst tätige Ingenieur. Die Grenzlinie eines verliehenen Grubenfeldes ist die Markscheide. Landesgesetze können das Gewerbe des Markscheiders konzessionspflichtig machen (z.B. preussische Markscheider-Ordnung).
Weitere Begriffe : Einbenennung | Konstitutiver Erwerb | Verletzung des Geschäftsgeheimnisses |
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