Maßregelvollzug

Vollstreckungsform der -Maßregeln zur Besserung und Sicherung. Zum größten Teil regelt das StVollzG diese Form des Strafvollzuges, soweit nicht inzwischen landesrechtliche Regelungen Platz greifen. Sondervorschriften über freiheitsentziehende Maßregeln, welche üblicherweise in Entziehungsanstalten oder psychiatrischen Krankenhäusern vollzogen werden, sind in den besonderen Maßregelvollzugsgesetzen der Länder geregelt.




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