| MeerengeWenn sie nicht mehr als doppelt so breit wie die Küstengewässer ist, ist sie als Küstengewässer zu betrachten, wobei ihre Mitte die Grenze bildet, wenn 2 Staaten Anlieger sind; der Küstenstaat muss die Durchfahrt gewähren, wenn kein anderslautendes Abkommen vorliegt. 
  
   
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