Meerenge

Wenn sie nicht mehr als doppelt so breit wie die Küstengewässer ist, ist sie als Küstengewässer zu betrachten, wobei ihre Mitte die Grenze bildet, wenn 2 Staaten Anlieger sind; der Küstenstaat muss die Durchfahrt gewähren, wenn kein anderslautendes Abkommen vorliegt.




Vorheriger Fachbegriff: Medizinrecht | Nächster Fachbegriff: Meerengenabkommen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen