Metallhandel

mit Edelmetallen (z.B. Gold, Silber, Platin) bedarf i.d.R. keiner Erlaubnis (Handel durch Umherziehen jedoch verboten), Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen. Dagegen besteht Erlaubnispflicht für M. mit unedlen Metallen.

Edelmetalle, Altmetalle.




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