Mietnebenkosten

Neben dem eigentlichen Mietzins werden in den meisten Fällen dem Mieter - zumindest soweit Wohnraum vermietet wird - auch die damit anfallenden Nebenkosten auferlegt. Darunter fallen allerdings nicht Kosten der Instandhaltung, die in jedem Fall der Vermieter tragen muss, es sei denn, es besteht eine entsprechende einzelvertragliche Abrede.
In vielen Fällen muss der Vermieter angefangen von Kosten für die Strassenreinigung über Wasser, Entwässerung, Strom bis zu Heizungskosten Aufwendungen für den Mieter erbringen, die er bei einer entsprechenden Vereinbarung jedoch auf diesen abwälzen kann. Meistens verlangt er eine Pauschale oder Vorauszahlung und rechnet anschliessend diese Nebenkosten im einzelnen ab.




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