Mietrechtsreform

Im Mietrecht :

Die Mietrechtsreform, in Kraft seit 1.9.2001, verfolgte mehrere Ziele, so jedenfalls nach der amtlichen Begründung. Es soll ein angemessener Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter geschaffen werden. Es soll Raum gegeben werden für eigenverantwortliche Vertragsgestaltungen zwischen Mietern und Vermietern. Die vom Gesetzgeber gewünschte Transparenz ist jedoch nicht eingetreten. Höchstrichterliche Entscheidungen haben grundsätzliche Probleme geklärt und dabei neue Fragen aufgeworfen. Die Bedeutung und die Reichweite der unzähligen Entscheidungen lassen sich selbst kaum noch von spezialisierten Juristen überblicken.
Weitere Stichwörter:
Asymmetrische Kündigung, Barrierefreiheit, Mietdatenbank, Qualifizierter Mietspiegel, Textform




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