Mikrozensus

, im Unterschied zur Volkszählung eine repräsentativ-statistische Erhebung über Bevölkerungs- und Wirtschaftsdaten. Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung eines einschlägigen Gesetzes konstatierte das Gericht, es widerspreche der Menschenwürde, den Menschen zum blossen Objekt im Staat zu machen. So sei es unzulässig, den Menschen in seiner ganzen Persönlichkeit zwangsweise zu registrieren und zu katalogisieren - auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung. Allerdings verletze nicht jede Erhebung über Persönlichkeits- und Lebensdaten die Würde des Menschen und sein Selbstbestimmungsrecht im innersten Bereich. Wo etwa die Repräsentativstatistik nur an das Verhalten des Menschen in der Aussenwelt anknüpfe, werde die menschliche Persönlichkeit regelmässig noch nicht in ihrem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung "erfasst". Das gelte jedenfalls dann, wenn die betreffenden Angaben durch die Anonymität ihrer Auswertung den Persönlichkeitsbezug verlieren.

nennt man die Repräsentativstatistik über die Bevölkerung, den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (MikrozensusG 2005 v. 24. 6. 2004, BGBl. I 1350) m. Änd.; s. a. Statistik, Volkszählung, Zensur.




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