Mitbestimmung im Unternehmen

Die Mitbestimmung im Unternehmen dagegen erfolgt auf andere Weise. Zur Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen ist kein eigenständiges Gremium vorgesehen. Vielmehr sollen die Interessen durch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Vgl. Grafik S. 808.




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