Mutter und Kind

Im Sozialrecht :

Die Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind" werden weder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende noch in der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet.




Vorheriger Fachbegriff: Mutter | Nächster Fachbegriff: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen