Näherrecht Losungsrecht, im älteren deutschen Recht ein gesetzliches dingliches Vorkaufsrecht: Der Näherberechtigte (von nahe) kann im Falle des Verkaufs einer bestimmten Sache in das Vertragsverhältnis eintreten, so z.B. der Erbe, Nachbar oder Markgenosse eines Grundstückseigentümers.
Weitere Begriffe : Strafverfügung | Beklagtenstation | Qualitätsnormen |
|