ist die Aushändigung einer Sendung gegen Zahlung des Preises oder eines anderen vereinbarten Betrags. Lit.: Schlicht, M., Die Nachnahme, 1999
Vorheriger Fachbegriff: Nachmieter | Nächster Fachbegriff: Nachname
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Lackschäden | Geldentwertung | Inhabergrundschuld
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net