Nichtstreitige Verhandlung

im Zivilprozess eine mündliche Verhandlung, in der die Parteien hinsichtlich der Entscheidung in der Sache selbst keine widersprechenden Anträge stellen, z.B. bei Anerkenntnis des Klageanspruchs durch den Beklagten oder bei Antrag auf Versäumnisurteil Siehe auch: Streitiges Urteil.




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