Nichturteil

ist das scheinbare, keinerlei Wirkungen eines Urteils hervorrufende „Urteil“, bei dem schon der äußere Tatbestand eines Urteils fehlt (z. B. Fehlen der Verkündung). Lit.: Holtz, H., Nichturteil und nichtiges Urteil im Strafverfahren, 1968

Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen.




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