ist die Rechtsordnung mit ihren geschriebenen oder ungeschriebenen Rechtsnormen. Aus ihr entspringt das subjektive Recht, d. h. die Berechtigung des einzelnen, des Rechtssubjekts. (Gegensatz: subjektives Recht) ist der Inbegriff der geltenden Rechtsnormen. Recht. Recht, objektives Recht (1 a).
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