Obusim Sinne des PersonenbeforderungsG.es sind elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Strassenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen (§ 4 PersonenbeförderungsG).
Weitere Begriffe : Verkehrshindernisse | Berufsfortbildung | Verschulden bei Vertragsschluss |
|