Originärer Eigentumserwerb ist der nicht von einem Vormann abgeleitete, ursprüngliche Erwerb von Eigentum, z.B. durch Ersitzung, Aneignung, Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, a. Eigentumserwerb, derivativer Eigentumserwerb, Rechtserwerb.
Weitere Begriffe : Verwendungsanspruch | Lohnverpfändung | Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde |
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