Pauschalierungsklauseln

Es gibt Rechtsverhältnisse, in denen ein besonderer typischer Geschehensablauf häufig vorkommt, der zu Schäden führt. In diesen Fällen wird oft schon bei Vertragsschluss eine Schadenspauschale festgelegt, mit der die Höhe des Schadens für dessen Eintritt festgelegt wird. Gerade Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden mit Vorliebe Schadenpauschalierungsklauseln. Im Reisevertragsrecht sind oft Pauschalierungsklauseln vorhanden, bei denen ein bestimmter Prozentsatz des Reisepreises als Höchstschadenersatz festgelegt wird. Das gilt vor allen Dingen im Zusammenhang mit Rücktrittsklauseln vor Reisebeginn. Soweit keine spezielle Rücktrittsreisekostenversicherung abgeschlossen wurde, muss derjenige, der vor Antritt der Reise von dieser zurücktritt, Beträge unter Umständen bis zur Höhe des gesamten Reisepreises bezahlen. Inwieweit die Pauschalierungsklauseln tatsächlich zulässig sind, muss allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden.




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