Personalbeweis

Im Gegensatz zum Sachbeweis ist der Mensch Beweismittel des Personalbeweises. Es handelt sich um einen subjektiven Beweis, da er von der individuell veranlagten Wahrnehmungsfähigkeit und Reproduktionsfähigkeit sowie von dem Wahrheitsgehalt der Aussage abhängt. Als persönliche Beweismittel werden im Strafverfahren der Zeuge, der Sachverständige und im weiteren Sinne auch die Aussagen des Beschuldigten und Mitbeschuldigten angesehen.

Beweis (1).




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