Sachverständige

Oft hängt die Entscheidung eines Prozesses von der Beurteilung eines schwierigen technischen oder medizinischen Sachverhalts ab, den die Parteien unterschiedlich darstellen. Da die Richter meist nicht über die nötige Sachkunde verfügen, um allein feststellen zu können, welche Darstellung die richtige ist, müssen sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der dem Gericht ein schriftliches oder mündliches Gutachten erstattet, wofür er eine Entschädigung erhält. Da auf diese Weise viele Prozesse in Wahrheit von den vom Gericht zugezogenen Sachverständigen entschieden werden, müssen diese bei Erstattung des Gutachtens einen Eid ablegen (meist werden sie vor Beginn ihrer Tätigkeit als Sachverständige allgemein vereidigt). Sachverständige können von den Parteien auch wie Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Im Sozialrecht:

Im Sozialverwaltungsverfahren können Sachverständige gehört werden (§21 SGBX).




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