| Pfandleihedie Gewährung eines Gelddarlehens gegen ein Faustpfand. Die gewerbsmäßige P. durch private Pfandleiher bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Außerdem gibt es noch vereinzelt öffentliche P.-Anstalten (Leihhäuser). 
  
   
 Weitere Begriffe : überindividuelles Opfer | Dienstvorgesetzter | Lotterielose | 
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