Point-of-Sale-Verfügung mit Zahlungsgarantie

(POS-System): bargeldlose Zahlung mittels einer hierfür zugelassenen Karte (ec-Karte, Kreditkarte, Geldkarte) direkt „am Ort des Verkaufs” unter Verwendung einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Dem Kunden wird an dem Electronic-Cash-Terminal des Händlers/Zahlungsempfängers der zu zahlende Betrag angezeigt. Der Kunde legitimiert sich durch seine Karte sowie durch Eingabe der PIN. Die im Magnetstreifen der Karte gespeicherten Daten werden vom Kassenterminal gelesen. Per elektronischer Fernabfrage bei der Autorisierungszentrale des jeweiligen Karten-ausgeben wird geprüft, ob die Karte gültig ist, keine Sperre vorliegt und ob der Kunde den ihm von seinem
Kreditinstitut eingeräumten Verfügungsrahmen noch nicht überschritten hat. Bei positiver Autorisierung erscheint die Antwort „Zahlung erfolgt” im Display des Electronic-Cash-Terminals. Damit gibt das Karten ausgebende Kreditinstitut eine Zahlungsgarantie gegenüber dem Händler/Zahlungsempfänger ab. Der Händler übermittelt die Forderung aus der ElectronicCash-Zahlung beleglos über den jeweiligen Terminalnetzbetreiber an sein Kreditinstitut, das ihm den Gegenwert gutschreibt. Durch die Zahlungsgarantie kann das Kreditinstitut die Buchung nicht verweigern und der Kunde kann ihr nicht widersprechen.




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