Privatvermögen

bildet im Steuerrecht den Gegensatz zum Betriebsvermögen. Notwendiges Privatvermögen sind Wirtschaftsgüter, die nach ihren Eigenschaften und nach ihrer tatsächlichen Nutzung ungeeignet sind, in irgendeiner Weise dem Betrieb zu dienen oder ihn zu fördern, insbesondere solche Wirtschaftsgüter, die dem persönlichen Bereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (z. B. das selbstgenutzte Einfamilienhaus).

Betriebsvermögen.




Vorheriger Fachbegriff: Privattestament | Nächster Fachbegriff: Privatversicherung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen