Prozesstaktik

ist das taktische Verhalten eines Beteiligten im Prozess. P. ist zulässig. Sie darf aber die Rechtsordnung nicht verletzen. Prozessverschleppung Lit.: Rinsche, F., Prozesstaktik, 4. A. 1999




Vorheriger Fachbegriff: Prozessstandschaft | Nächster Fachbegriff: Prozesstrennung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen