Quasidelikt ist im römischen Recht das den Delikten ähnliche schuldrechtliche Institut (z.B. Klaganspruch wegen Hinauswerfens oder Ausgießens [von Gegenständen aus einem Haus auf die Straße]). Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005
Weitere Begriffe : Kranzgeld | Versicherungsteuer | Kinder des Arbeitnehmers |
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