Rechnungseinheit

R. sind rechnerische Größen, die als Maßstab einer Schuld dienen können, aber weder Geld noch ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen. Es gibt sie gelegentlich in internationalen Zusammenhängen, wenn der Gebrauch einer nationalen Währung nicht in Frage kommt. Der ECU (europäische Währungseinheit) war, die Sonderziehungsrechte des IWF sind R.




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