Rechtsanwaltsgehilfe

Mitarbeiter im Büro eines Rechtsanwalts, der nach mindestens zwei -höchstens zweieinhalbjähriger - Ausbildungszeit und bestandener Abschlußprüfung vor dem Prüfungsausschuß der zuständigen Rechtsanwaltkammer auf Grund seiner Kenntnisse in der kaufmännischen Praxis und Rechtskunde die anfallenden Büroarbeiten selbständig erledigt.

Rechtsanwaltsfachangestellter




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