Rechtsperversion

ist die Perversion von Recht in Unrecht. Sie liegt vor, wenn unter dem Schein des Rechts Unrecht geschieht. Sie ist beispielsweise (in besonderem Maße) gegeben, wenn von einem Mitglied eines (rechtswissenschaftlichen) Gremiums verlangt wird, dass es seine Mitgliedsrechte nicht ausübt und gleichwohl von den übrigen Mitgliedern des Gremiums über seine sonstigen Rechte zu seinen Lasten entschieden wird, eine Stelle nur zum Schein ausgeschrieben wird oder Inzucht, Betrug und Korruption sowie Kollusion allgemein das scheinbar gewahrte Recht rechtstatsächlich verdrängen. Historisch gewichtige Fälle von R. sind endlicher Rechtstag, Verfassungen in totalitären Diktaturen oder Nürnberger Gesetze. Lit.: Hippel, F. v., Die Perversion von Rechtsordnungen, 1955




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