Rechtswahl

ist die Entscheidung für eine von mehreren zulässigerweise in Betracht kommenden Rechtsordnungen im internationalen Recht. Lit.: Dreher, K., Die Rechtswahl im internationalen E- hegüter- und Erbrecht, 1999; Rühl, C., Rechtswahlfrei- heit und Rechtswahlklauseln, 1999; Tassikas, A., Dispositives Recht und Rechtswahlfreiheit, 2004

Bestimmung der maßgeblichen Rechtsordnung durch übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten. Im Bereich des Schuldrechts gilt
(mit Ausnahmen in Art. 29 u. 30 EGBGB) der Grundsatz der freien Rechtswahl, Art. 27 EGBGB. Dagegen
ist in anderen Bereichen Rechtswahl nicht (Art.13 Abs. 1, 19, 20, 21, 22 EGBGB) oder nur eingeschränkt (Art. 14 Abs. 2, 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 EGBGB) möglich.




Vorheriger Fachbegriff: Rechtswörterbuch | Nächster Fachbegriff: Rechtsweg


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen