Regal

([N.] königliches [Recht]) ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht das dem König zustehende Recht (z.B. Bergregal, Forstregal). Die Regalien sind später meist auf die Landesfürsten und damit auf die einzelnen Länder übergegangen (vgl. Art. 73 EGBGB). Sie spiegeln sich noch in einzelnen Hoheitsrechten wieder. Lit.: Volckart, O., Regalienerwerb und Monopolbildung, 1996




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