Repatriierung

ist die Heimschaffung von Zivilpersonen fremder Staatsangehörigkeit oder von Kriegsgefangenen in ihren Heimatstaat oder auch die Wiederaufnahme dieser Personen durch ihren Heimatstaat. In zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen sind R.spflichten festgelegt, so insbes. in den Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen und zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten, beide vom 12. 8. 1949 (Art. 109 f. bzw. Art. 49, 132 f.; vgl. BGBl. 1954 II 838, 917).




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