Richtgeschwindigkeit

Geschwindigkeit, Begrenzung, Mitverschulden. Die Richtgeschwindigkeit (Zeichen 380) - überwiegend auf Autobahnen angebracht - empfiehlt, bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen innerhalb des angegebenen Geschwindigkeitsrahmens zu fahren. Das Zeichen läßt dem Fahrer Spielraum und stellt ihm anheim, ob er sich an die Empfehlung halten will (es handelt sich um einen nicht durchsetzbaren „Appell an die Vernunft“). Wer allerdings die Richtgeschwindigkeit überschreitet und dadurch einen anderen schädigt, muß jedenfalls dann auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die gefahrene Geschwindigkeit nach den Verkehrsverhältnissen tatsächlich zu hoch war. Außerdem muß er sich im umgekehrten Falle (wenn er geschädigt wurde, aber die Richtgeschwindigkeit überschritten hatte) im Zivilverfahren u. U. Mitverschulden anrechnen lassen.

Fahrgeschwindigkeit, Straßenverkehrshaftung (2).




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