RiStBV

(Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren): Verwaltungsanordnung zum Verfahrensablauf in Strafsachen, die in einen allgemeinen sowie einen besonderen Teil zu einzelnen Delikten gegliedert ist. Die 1977 in Kraft getretenen RiStBV regeln vor allem die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und engen deren Ermessen in Fragen der Verfahrenshandhabung ein.




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