Staatsschulden

begründet der Staat, wenn seine Einnahmen nicht alle Ausgaben decken können, das Parlament jedoch die Steuern nicht erhöhen kann oder will. Daher nimmt er auf dem allgemeinen öffentlichen Kapitalmarkt z.T. umfangreiche Anleihen auf. Es sind zumeist lang- oder mittelfristige Anleihen, für die Staatspapiere ausgegeben werden. Bei kurzfristiger Kreditaufnahme gibt der Staat Schatzanweisungen aus. Neben diesen Briefschulden gibt es sog. Buchschulden, die lediglich ins Staatsschuldbuch eingetragen werden.




Vorheriger Fachbegriff: Staatsschreiber | Nächster Fachbegriff: Staatsschuldenrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen