Sammlung des Bundesrechts

Rechtsbereinigung. Auf Grund des Ges. über die Sammlung des Bundesrechts v. 10. 7. 1958 (BGBl. I 437) wurde das noch fortgeltende Bundesrecht festgestellt und nach Sachgebieten geordnet als Teil III des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Nach dem G v. 28. 12. 1968 (BGBl. I 1451) ist Abschlusstag der 31. 12. 1963. Die nicht aufgenommenen Rechtsvorschriften sind am 31. 12. 1968 außer Kraft getreten (Ausschlusswirkung).




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