Schenkungsanfechtung

ist ein Unterfall der Konkursanfechtung. Anfechtbar, d.h. an den Konkursverwalter zur Verwertung herauszugeben, sind die Schenkungen des Gemeinschuldners innerhalb des letzten Jahres vor der Konkurseröffnung bzw. innerhalb der letzten zwei Jahre bei Schenkungen an den Ehegatten.

Insolvenzanfechtung, Gläubigeranfechtung.




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