Schreibtischtäter

ist, wer als Inhaber bürokratischer Macht selbst tätig wird (mittelbarer Täter) oder Untergebene zur Begehung von Straftaten anstiftet.

ist der vom Schreibtisch aus handelnde Straftäter (Schreibtischmörder). Er kann mittelbarer Täter sein. In einem etwas anderen Sinn bedeutet S. auch den Täter, der besonders Wirtschaftsdelikte begeht (sog. white-collar-crime). Lit.: Aly, G., Biedermann und Schreibtischtäter, 2. A. 1989

Organisationsherrschaft.




Vorheriger Fachbegriff: Schreckzeit | Nächster Fachbegriff: Schreibunfähigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen