Schusswaffenbesitzerlaubnis

Allgemein die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von und Schießen mit Schusswaffen. Der Erwerb und Besitz von Waffen erfordert die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein und die Befugnis zum Schießen mit einer Schusswaffe durch einen Erlaubnisschein erteilt (§ 10 Wa ffG) .




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