SchwarzgastronomiePolemische Begriffsbildung, die sich gegen nach § 23 GastG ohne Genehmigung als Gaststätte zulässige Betriebsformen (z. B. nichtgewerblicher Ausschank durch Vereine oder Gesellschaften in eigenen Räumen), u. U. auch gegen Grenzüberschreitungen in diesem Bereich wendet.
Weitere Begriffe : Landesamt für Verfassungsschutz | Zechprellerei | Staatenverbund |
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