Schwerverletztenzulage

Im Sozialrecht :

Schwerverletzte erhalten in der gesetzlichen Unfallversicherung zu ihrer Verletztenrente eine Schwerverletztenzulage in Höhe von 10% (§57 SGB VII). Schwerverletzte sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit um mindestens 50 v.H. gemindert ist.




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