sofort

Im Recht ein genau definierter Begriff. Er bedeutet: ohne jedes Zögern. Im Gegensatz dazu bedeutet unverzüglich: ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB). Sofort ist demnach kürzer als unverzüglich.

(Adv.) so schnell wie nach den Umständen möglich




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