Orientierungsstufe

schließt nur noch in einigen Ländern an die Grundschule an und umfasst die Schuljahrgänge 5 und 6 für alle Schüler, unabhängig von ihrer organisatorischen Zuordnung. Die O. soll den Eltern und Schülern durch Erprobung und Förderung die Wahl zwischen den weiterführenden Schularten (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) erleichtern. Am Ende der O. wird eine Empfehlung über eine weiterführende Schulart angesprochen (Schulwesen, 3). In Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird der Begriff O. heute für die Jahrgangsstufen 5 und 6 innerhalb des gegliederten Schulwesens verwendet.




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