Solawechsel

(einziger Wechsel, eigener Wechsel) ist im Wertpapierrecht der Wechsel, von dem nur eine Ausfertigung besteht bzw. in dem sich der Aussteller selbst zur Zahlung der Wechselsumme verpflichtet. Lit.: Röschmann, M., Der Solawechsel der Deutschen Golddiskontbank, 1942

(eigener Wechsel) ist ein Wechsel, in dem sich der Aussteller selbst verpflichtet, die Wechselsumme zu bezahlen. Die notwendigen Bestandteile eines S. sind: Wechselbezeichnung, Zahlungsversprechen, Verfallzeit, Zahlungsort, Remittent, Ausstellungsort und -tag, Unterschrift (Art. 75 WG). Der einfachste Text eines S. lautet z. B.: „München, den 1. April 2002. Gegen diesen Wechsel zahle ich an (Name des Remittenten) am 1. Juli 2002 in München eintausend Euro (Name des Ausstellers)“.




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